AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge über den Online-Shop der Willy Peitz GmbH 

Die Willy Peitz GmbH, In der Steele 6, 40599 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB 31140 (nachstehend als „Verkäufer“ bezeichnet), bietet Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“ genannt) die Möglichkeit, über ihren Online-Shop gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) Produkte zu erwerben.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenkäufe, die der Käufer über den Online-Shop des Verkäufers abwickelt. Dies gilt auch für Warenkäufe, die über den Online-Shop in laufender und künftiger Geschäftsverbindung abgeschlossen werden.

(2) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsverbindungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

(3) Der Käufer ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Lieferfristen

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages über den Online-Shop ist die Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Käufer. Der Online-Shop wird nur in einem geschlossenen Benutzerbereich auf der Webseite des Verkäufers nach entsprechender Registrierung des Käufers bereitgestellt. Im Rahmen der Registrierung muss der Käufer neben anderen Angaben zu Firmen-, Lieferadresse, Ansprechpartner, Kontakt- und Zahlungsdaten einen oder mehrere Ansprechpartner benennen, die Produkte über den Online-Shop kaufen können. Im Rahmen der Registrierung muss der Käufer eine Benutzerkennung und ein Passwort eingeben, das er für die Anmeldung im Online-Shop auf der Webseite des Verkäufers eingeben muss. Zum Nachweis seiner Unternehmereigenschaft muss der Käufer zudem im Rahmen der Registrierung seine USt-ID, einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen aktuellen Gewerbeschein angeben bzw. beifügen. Nach Eingabe der Registrierungsdaten erhält der Käufer an die im Rahmen des Registrierungsvorganges angegebene E-Mail-Adresse per E-Mail einen Bestätigungslink. Nach Anklicken dieses Links wird das Benutzerkonto aktiviert und können im Anschluss Warenkäufe über den Online-Shop abgewickelt werden.

(2) Der Käufer kann nach Anmeldung in seinem Benutzerkonto auf der Webseite des Verkäufers aus dem im Online-Shop angebotenen Produktsortiment des Verkäufers Produkte auswählen. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes (sogenannte „invitatio ad offerendum“) durch den Käufer. Dieser kann Produkte auswählen und in den elektronischen Warenkorb auf der Webseite einlegen. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages gibt der Käufer erst durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ / „bestellen“ ab. Dabei gilt ein Mindestbestellwert von EUR 100,00. Vor Absenden seiner Bestellung kann der Käufer die Bestelldaten und Produkte in einer Bestellübersicht einsehen und ändern oder löschen. Der Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages kann nur abgegeben werden, wenn der Käufer die vorliegenden AGB akzeptiert und dadurch in sein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages aufnimmt.

(3)  Nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer übersendet dieser dem Käufer eine automatische Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail, in der die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt ist. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme durch den Verkäufer dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Liegt die vom Käufer gewählte Lieferanschrift im Ausland, sind die Versandkosten individuell für die Bestellung des Käufers zu berechnen. In diesem Fall erhält der Käufer im Anschluss an die Bestellbestätigung eine gesonderte E-Mail, mit der ihm der Verkäufer die Versandkosten mitteilt. Erst nachdem der Käufer die Versandkosten akzeptiert und dies dem Verkäufer per E-Mail mitgeteilt hat, übersendet der Verkäufer dem Käufer die Annahmeerklärung per E-Mail, durch die der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Käufer vom Verkäufer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung der Anforderungen des Datenschutzes beim Verkäufer gespeichert.

(4) Die Angebote des Verkäufers in seinem Online-Shop sind freibleibend.

(5) Werden zirka Mengen vereinbart, ist der Verkäufer zu bis zu 10%iger Mehr- oder Minderleistung berechtigt.

(6) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Sofern der Verkäufer Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer unverzüglich informieren und gleichzeitig die neue, voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Sollte die Leistung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wobei eine vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich vom Verkäufer erstattet wird. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(7) Verpackungskosten, sofern es sich nicht um zur Übergabe der Ware notwendige Verpackungskosten handelt und es nicht handelsüblich ist, die Ware unverpackt zu transportieren, Leih-, Pfand- und Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterialien gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Käufers. Bei Rückgabe von Leihverpackungen innerhalb eines Monats ab Lieferdatum erfolgt Gutschrift. Transporthilfsmittel bleiben Eigentum des Lieferanten. Bei Nichtrückgabe erfolgt Berechnung.

§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung, wie Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung zu bestimmen. 

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. 

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Verkäufer pauschale Entschädigung in Höhe von 100  Euro pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Die Pauschale wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Bei Vorliegen eines Ereignisses Höherer Gewalt wird der Verkäufer für die Dauer des Vorliegens des Ereignisses Höherer Gewalt von der Lieferpflicht frei. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegende unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignis, durch das der Verkäufer unvermeidbar ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Krieg, Terror-Anschläge, Feuerschäden, Pandemien, Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Der Verkäufer wird den Käufer über das Vorliegen eines Ereignisses Höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer informieren.

(5) Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfrei gelieferten Waren. Erklärt sich der Verkäufer im Wege der Kulanz zur Rücknahme von Waren, die sich im mangelfreien Zustand und in Originalverpackung befinden, bereit, erfolgt eine entsprechende Warengutschrift erst, nachdem die Ware im Lager des Verkäufers eingetroffen ist und Liefernachweis durch den Käufer erbracht wurde. Aufrechnung ist erst nach erteilter Gutschrift zulässig.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 3 Abs. 1 S. 2) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern der Verkäufer nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt für Lieferungen im Inland eine Versandkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) als vereinbart. Diese Versandkostenpauschale wird dem Käufer im Online-Shop im Warenkorb und nochmals im Bestellformular vor Absendung der Bestellung angegeben. Hiervon im Einzelfall für bestimmte Artikel abweichende Versandkosten werden dem Käufer bei der Artikelinformation und im Bestellformular angezeigt und in der separaten Auftragsbestätigung gemäß § 2 Abs. 3 S. 3 oben mitgeteilt. Ab einem Warenverkaufswert von EUR 250,00 erfolgt der Versand für den Käufer im Inland versandkostenfrei. Die Versandkosten für Ware, die ins Ausland geliefert wird, sind individuell für jede Bestellung zu berechnen. Sie werden dem Käufer in einer gesonderten E-Mail nach Eingang seiner Bestellung und Übersendung der Bestellbestätigung im Sinne von § 2 Abs. 3 S. 1, 2 oben mitgeteilt. Diese muss der Käufer gesondert akzeptieren, bevor der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande kommt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Rechnungen sind sofort mit Zugang zahlbar, und zwar ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung übersendet der Verkäufer dem Käufer entweder mit der Auftragsbestätigung per E-Mail gemäß § 2 Abs. 3 S. 3 oben oder per Brief.

(4) Der Käufer kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl auf das im Online-Shop des Verkäufers angegebene Konto überweisen, per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express),  PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen. Im Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Verkäufer die Belastung des Käufer-Kontos frühestens zu dem in Abs. 3 S. 2 geregelten Zeitpunkt veranlassen.

(5) Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens vor. Zudem ist der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) zu verlangen.  

(6) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

(7) Der Kontoauszug des Verkäufers zum 31.12. jeden Jahres gilt als Rechnungsabschluss. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Der Käufer wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(8) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung 

(1) Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Zudem setzen Gewährleistungsansprüche voraus, dass der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. 

(2) Dabei gelten die Obliegenheiten des § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Käufer, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sofort bei Erhalt der Ware anzuzeigen hat.

(3) Versteckte Mängel können innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraums geltend gemacht werden und müssen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung dem Verkäufer mitgeteilt werden. 

(4)  Soweit die Beschaffenheit der Ware nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung des § 434 Abs. 1 S. 2, 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, wie insb. Werbeaussagen, auf die der Käufer den Verkäufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

(5) Zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht tritt der Verkäufer seine Ansprüche gegen Vorlieferanten – auch soweit diese über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen – an den Käufer ab. Kann der Käufer die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen, lebt die Eigenhaftung des Verkäufers wieder auf.

(6) Im Falle des Auflebens der Eigenhaftung des Verkäufers kann dieser zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(7) Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(8) Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann er vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(10) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(11) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(12) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von nachstehendem § 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 6 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Eigentum des Verkäufers. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält, insb. wenn er mit der Zahlung in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Verkäufer verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit den Beträgen verrechnet, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, nachdem er einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

(2) Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen des Käufers in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den dies annehmenden Verkäufer ab. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Wert der offenen Forderung (Rechnungsbetrag) des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Im Falle der Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware tritt der Käufer seine Forderungen gegen den Eigentümer oder Besitzer der beweglichen oder unbeweglichen Sache, mit der die Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder vermengt wurde, in Höhe der Ansprüche der gelieferten Materialien der Vorbehaltsware an den dies annehmenden Verkäufer ab. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne des Absatzes (4) auf den Verkäufer tatsächlich übergehen und er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

(6) Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Absatz (4) und (5) abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

(7) Über Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Zudem ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Sofern Dritte dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht erstatten können, haftet hierfür der Käufer.

(8) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz-, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. 

(9) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.

§ 8 Datenschutz

Während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung wird der Verkäufer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung und den Warenkäufen erhobenen und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Datenschutzregelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeiten. Sämtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer können der Datenschutzerklärung des Verkäufers unter shop.best4food.de/datenschutz entnommen werden. Der Käufer stellt seinerseits sicher, dass seine Beschäftigten, die im Rahmen eines Warenkaufs über den Online-Shop oder im Benutzerkonto als Ansprechpartner hinterlegt wurden, hierüber informiert und etwaige erforderliche Einwilligungserklärungen eingeholt wurden.

§ 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Düsseldorf. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(2) Für sämtliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes über den Internationalen Warenkauf.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

Düsseldorf
Stand: 29.09.2020

 

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